Lohn

Über Reformvorhaben und neue Gesetze im Lohnsteuerrecht und in der Sozialversicherung wird im Vorfeld fast immer kontrovers diskutiert; die Ergebnisse hieraus zeigen sich in ständig neuen, komplizierten und umfangreichen Gesetzesänderungen.

Änderungen, die oftmals kurzfristig beschlossen und schnell in der Praxis umgesetzt werden müssen. Dies erfordert umfangreiche Kenntnisse im Lohnsteuerrecht und in der Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung).

Mit unserer Fachkanzlei für Baulohn und Lohn haben wir uns auf dieses komplizierte, umfangreiche und sich ständig durch Gesetzesänderungen neu geregelte Gebiet spezialisiert.

Geben Sie Ihre Lohnbuchhaltung in unsere Fachkanzlei ab, erhalten Sie aus einer Hand sämtliche Unterlagen, die Sie im Zusammenhang mit der von uns erstellten Lohnabrechnung benötigen. Dies sind u.a. folgende Auswertungen:

  • die mtl. Erstellung der Brutto-Nettolohnabrechnungen
  • die mtl. Lohnjournale
  • die mtl. Meldung per Elster an das Finanzamt
  • die mtl. Beitragsnachweisung der verschiedenen Krankenkassen elektronisch
  • die mtl. Rückholungsanträge nach dem Lohnfortzahlungsgesetz
    (AAG)
  • die mtl. Unfallversicherungsmeldungen (geleistete Std. und Bruttoarbeitsentgeld)
  • Kostenstellenlisten
  • Berechnung der Arbeitgeberbelastungen je Arbeitnehmer
  • eine mtl. PDF/E-Mail mit den Zahlbeträgen für die Arbeitnehmer (Nettolohn) einschließlich der mtl. Überweisung der VWL-Verträge (gerne per E - Mail als PDF-Dokument)
  • An- und Abmeldungen Ihrer Arbeitnehmer
  • Jahresmeldungen Ihrer Arbeitnehmer
  • Arbeitsbescheinigungen (Arbeitsamt, Krankenkassen, Wohngeld, Erziehungsgeld)
  • Jahresendauswertungen
  • Erstellung der Lohnabrechnung bei Altersteilzeitbeschäftigten und die Erstellung des mtl. Erstattungsantrages für das zuständige Arbeitsamt.
  • Berufsgenossenschaftslisten
  • Jahresendauswertungen

Die monatliche Abwicklung für die Erstellung der Lohnauswertungen ist von uns sehr einfach und übersichtlich gestaltet.

Liegen uns Ihre Unterlagen bis 11.00 Uhr vor, werden Ihre Lohnunterlagen in der Regel am gleichen Tag bearbeitet und auf dem Postweg an Sie zurückgesandt.

Ihr Vorteil liegt darin, dass sich sämtliche Lohnunterlagen weiterhin in Ihrer Firma befinden, wir jedoch die Lohnabwicklung für Sie übernehmen und an die Behörden (Finanzamt, Krankenkassen, Arbeitsamt, Zusatzversorgungskasse etc.) entsprechend weiterleiten.

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